Was macht eigentlich im Bereich Sport?

Eingliederung in die Vereinsorganisation

  • Vereinsorgan Vorstand § 26 BGB
  • Bereich Gesamtverein
  • übergeordnete Instanz: Mitgliederversammlung und Delegiertenversammlung
  • untergeordnete Bereiche: Geschäftsstelle, Ausschüsse, Abteilungen

Vertretungsverhältnisse

  • der/die Stelleninhaber/in vertritt den Gesamtverein auf dem sportlichen Sektor
  • der/die Stelleninhaber/in wird von einer/m stellvertretenden Vorsitzenden vertreten

Inhaltlicher Teil

Aufgaben und Ziele

  • Überwachung und Koordinierung des gesamten Sport-und Spielbetriebes

Wichtige Einzelaufgaben

  • vertritt die technischen Belange der Abteilungen im Vorstand

Laufende Sachaufgaben

  • Kommunikation mit der städtischen Hallenverwaltung
  • Anlagenplanung und -pflege
  • informiert den Vorstand über den Übungs-, Sport- und Spielbetrieb
  • ruft Abteilungsleitersitzungen zwecks Koordination sportlicher Belange ein
  • erarbeitet Beiträge für die Vereinszeitung und die Presse

Planungsaufgaben

  • Ausweitung des Wettkampf- und Breitensportangebotes

Kontrollaufgaben

  • überwacht Übungsleiter und den Übungsbetrieb
  • Ansprechpartner/in für den Platzwart der Anlage

Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben

  • veranlasst und motiviert Mitglieder zur Teilnahme an Lehrgängen zwecks Erlangung der Übungsleiterlizenzen
  • bemüht sich um die Heranbildung von Mitarbeitern

Entscheidungsbefugnisse

  • entscheidet gemeinsam mit dem Vorstand anstehende Vereinsangelegenheiten

Unterschriftenbefugnisse

  • ist zeichnungsberechtigt für seine/ihre Ressortangelegenheiten im Innenverhältnis

Regeln für die Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern des Vereins

  • mündliche und schriftliche Anweisungen auf der Grundlage der kooperativen Führung

Berichte

  • unterrichtet den Vorstand über die Ressortangelegenheiten