Was macht eigentlich ein(e) stellv. Vorsitzende(r)

Eingliederung in die Vereinsorganisation

  • Vereinsorgan Vorstand § 26 BGB
  • Bereich Gesamtverein
  • übergeordnete Instanz: Mitgliederversammlung und Delegiertenversammlung
  • untergeordnete Bereiche: Geschäftsstelle, Ausschüsse, Abteilungen

Vertretungsverhältnisse

  • der/die Stelleninhaber/in vertritt die/den 1. Vorsitzende/n
  • der/die Stelleninhaber/in wird von einer/einem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten

Inhaltlicher Teil

Hauptaufgaben und Ziele

  • vertritt den Verein bei Verhinderung der/s 1. Vorsitzenden.
  • der/die Stelleninhaber/in soll als Ressortleiter/in in den ihr/ihm zugeordneten Aufgabenbereichen alles Erforderliche veranlassen, um die gemeinsame Zielsetzung des Vorstandes zu erreichen.

Wichtige Einzelaufgaben

  • unterrichtet den Vorstand über die laufenden Geschäfte

Entscheidungsbefugnisse

  • entscheidet zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstand über die von ihr/ihm vorzutragenden Ressortangelegenheiten

Unterschriftenbefugnisse

  • ist zeichnungsberechtigt für ihre/seine Ressortangelegenheiten im Innenverhältnis
  • für Rechtsgeschäfte und Angelegenheiten mit Wirkung nach außen nur in Verbindung mit dem 1. Vorsitzenden.

Berichte

  • unterrichtet den Vorstand über die Ressortangelegenheiten